Eine Möglichkeit stellt beispielsweise die Firmenpension dar, welche einzelnen Mitarbeitern des Unternehmens bzw. auch dem Unternehmer selbst zugesagt werden kann. Hier spart der Arbeitgeber mittels laufender Prämien für die Pensionszusage, nach Ablauf ergeht die Versicherungsleistung wiederum an diesen zurück. Danach ist der Unternehmer selbst für die Auszahlung an die einzelnen Arbeitnehmer verantwortlich.

Ein weiteres Modell ist die Zukunftssicherung gemäß §3 (1) 15a EStG, welche eine steuerfreie Investition von 300€ jährlich pro Mitarbeiter ermöglicht. Hier kann entweder der Unternehmer den Betrag als freiwillige Soziallleistung bezahlen oder der Mitarbeiter selbst 300€ seines Gehalts als Finanzierungsbetrag umwandeln. Es ergibt sich somit eine win-win-Situation, in welcher der Unternehmer Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer Steuern spart.

Auch die betriebliche Kollektiv-Versicherung (BKV) sollte von Unternehmern in Erwägung gezogen werden. Hier kann Mitarbeitern ein vom Bruttolohn abhängiger Betrag als Versicherungsprämie einbezahlt werden, welcher mit einer garantierten Verzinsung veranlagt wird, von Lohnnebenkosten befreit und steuerlich absetzbar ist. Wichtig ist dabei, dass die BKV nur für alle Mitarbeiter oder zumindest genau definierte Gruppen abgeschlossen werden kann. Im Gegensatz zur Firmenpension gelangen nach Ablauf des Vertrags sämtliche Leistungen direkt an den versicherten Arbeitnehmer zur Auszahlung.

Diese und weitere Modelle ermöglichen Unternehmen steuerschonende Investitionen in Ihre Mitarbeiter, welche Motivation und Identifikation der einzelnen Arbeitnehmer fördern.