Betriebsunterbrechung
Dieser Ausfall und die damit einhergehenden Verluste können unterschiedlichste Gründe haben. Angefangen von Schäden durch Feuer oder Sturm über Überschwemmungen bis hin zu böswilligen Beschädigungen, das Unternehmen ist all diesen Risiken ausgesetzt. Um nun einen möglichen Produktionsausfall abfedern zu können, lohnt es sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) abzuschließen. Diese kommt für den entgangenen Deckungsbeitrag auf und erleichtert dem Unternehmen somit seinen Fortbestand.
Bei Abschluss einer BU-Versicherung müssen einige Parameter definiert werden. Zum einen gilt es festzulegen, wie lange die finanzielle Unterstützung im Schadenfall geleistet werden soll. Dies wird als Haftungszeitraum definiert und kann beispielsweise zwischen 6 und 24 Monaten liegen. Des Weiteren beinhalten viele Verträge einen Selbstbehalt, welcher entweder in Form von Geld oder auch Karenzfristen vereinbart wird. Karenzfrist meint in diesem Fall, dass die Betriebsunterbrechung eine gewisse Zeit andauern muss, um auch eine Haftung des Versicherers auszulösen.
Da nicht nur Großunternehmen von Betriebsunterbrechungen betroffen sein können, wird am Markt die so genannte BUFT angeboten – die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige. Hier wird neben den oben genannten Sachschäden auch für Unterbrechungen aufgrund 100% Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers gehaftet. Die Arbeitsunfähigkeit kann in diesem Fall entweder durch Unfall, Krankheit oder Quarantäne ausgelöst werden und zieht ebenfalls eine Leistung des Versicherers nach sich. Wichtig ist zu betonen, dass eine BUFT kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, sondern lediglich eine Ergänzung darstellen kann.